auf der Website „VJS Drohnenpiloten & Kitzrettung“ in Zusammenarbeit mit der „Rehkitzrettung Saarland e.V.“
Rehkitzrettung AKTUELL
14. Mai 2026
Fliegen über Naturschutzgebieten zum Zwecke der Rehkitzrettung
Die Oberste Naturschutzbehörde des Saarlandes ist vorab über geplante Drohnenflüge zu informieren – siehe Nr. 14 der Nebenbestimmungen.
Die Nr. 15 der Nebenbestimmungen sieht vor, dass einmal jährlich ein Bericht über die Befliegung von Naturschutzgebieten vorzulegen ist. Dieser muss Ort, Uhrzeit, Dauer, Art und Zahl der Tiere enthalten.
Momentan liegt uns noch keine offizielle E-Mail Adresse zu den geforderten Meldungen vor. Diese wird hier noch veröffentlicht.
Hier können Sie die Allgemeinverfügung (des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes) zur Erteilung der Zustimmung nach § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO sowie einer Ausnahme von den Verboten der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Saarland für die Nutzung von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung nachlesen (Link)
09. Mai 2026
Saarland erleichtert Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung … hier geht es zu Bericht des Saarländischen Rundfunk unter www.SR.de (Direktlink)
Lesen Sie bitte auch ‚LBA Aktuell‚ zum Thema ‚Jungtier- / Rehkitzrettung‘
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