LBA 11-2025
Download Flyer: Drohnen – Freiheit und Sicherheit für die unbemannte Luftfahrt ..
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LBA 01-2024
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verringerung des zulässigen Mindestabstandes zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten beim Betrieb von Drohnen
in der offenen Kategorie A3, welcher landwirtschaftlichen Zwecken oder Tierschutzzwecken (bspw. Jungtier- / Rehkitzrettung) dient und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken erfolgt.
Gültigkeit: 20. März 2024 bis 19. November 2024
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